Mit Urteil vom 26. September 2024 (C-790/21) hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass es sich bei der Altregelung des § 19 StromNEV 2011 um eine staatliche Beihilfe handelt.
Im Fokus standen die Kipppunkte der Energiewende: die Finanzierung der Infrastruktur, die Verfügbarkeit der Energiequellen und die Transformation des Wärmesektors.
Auswertung der wesentlichen Aspekte der Novellierung des Gesetzes, dem der Bundesrat am 14. Juni 2024 zugestimmt hat.
Unterstützung der Kanzlei im Bereich Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Kraftwerksstrategie und REMIT.
Kanzlei als eine der besten Wirtschaftskanzleien des Jahres 2024 im Bereich Energierecht ausgewählt.
Kontakt für
Presseanfragen

Julia Scharlemann
Pressesprecherin, freiberuflich




