Erdwärme: NRW-Förderprogramm

Masterplan für Geothermie für Nordrhein-Westfalen vorgestellt

Am 8. April 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen einen Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Nach dem Willen der Landesregierung soll bis zum Jahr 2045 ein Anteil von 15 bis 20 Prozent am Wärmebedarf durch Geothermie gedeckt werden. Dies bedeutet eine Wärmeerzeugung aus Geothermie in Höhe von 24,1 – 33,1 Terawattstunden pro Jahr in 2045.

Um dieses Ziel zu erreichen soll insbesondere für Anlagenbetreiber das sogenannte Fündigkeitsrisiko – das wirtschaftliche Risiko einer ergebnislosen Tiefenbohrung – abgemildert werden. Das Land NRW hat dafür mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)“ für den Programmbereich „Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“  ein finanzielles Absicherungsinstrument bereitgestellt (MBl. NRW, Ausgabe 2024 Nr. 10 vom 2.4.2024 Seite 443 bis 456).

Das neue Förderprogramm umfasst u.a. eine Förderung der Bohrkosten in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses. Die Bestimmung der Fündigkeit ist dabei an eine vorab festgelegte Wärmeleistung gekoppelt. Nach der Realisierung der Bohrung und der Feststellung der tatsächlichen Wärmeleistung erfolgt eine Zuordnung zu den vorab definierten Szenarien des Instruments. 

Die vollständige Fündigkeit der Bohrung ist gegeben, wenn mindestens 85 Prozent der geplanten Wärmeleistung auch tatsächlich vorhanden ist. In diesem Fall sind die geförderten Bohrkosten vollumfänglich zurückzuzahlen. Sollte die Wärmeleistung der Bohrung zwischen 60 und 85 Prozent der erwarteten Wärmeleistung liegen, ist eine Teilfündigkeit gegeben. In diesem Fall hat eine Teilrückzahlung der Förderung entsprechend der prozentualen Teilfündigkeit zu erfolgen. Im Falle einer tatsächlichen Wärmeleistung von 60 Prozent oder weniger aus der Bohrung tritt der Absicherungsfall ein (Nichtfündigkeit) und der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. 

Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 10 Mio. EUR, der Zuschuss beläuft sich auf eine Höhe von maximal 45 Prozent. Darüber hinaus werden auch Kosten für Vorstudien, Machbarkeitsstudien und seismische Messungen gefördert, sodass damit eine lückenlose Förderung aller Projektvorbereitungsschritte ermöglicht wird. Förderanträge können bereits über die NRW.Bank gestellt werden (Siehe Link unten). 

Für Rückfragen hinsichtlich des Masterplans Geothermie NRW, den Förderbestimmungen sowie Fragen zu den Genehmigungsanforderungen der Tiefengeothermie stehen Ihnen Dr. Peter Rosin, Christian Wolicki und Friederike Beck-Broichsitter der Kanzlei Rosin Büdenbender gerne zur Verfügung. 

Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie