Teil 1 am 23. Mai 2024

„Hauptsache, der Hochlauf des Wasserstoffmarktes nimmt jetzt schnell Fahrt auf!“

„Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes – Highway oder Stolperstrecke?“ Ein Markt, der viele Fragen und Themen aufwirft und als Hoffnungsträger für die dekarbonisierte Energieversorgung von morgen gilt. Ein neuer Markt, der sich gerade erst bildet. Damit verbundene politische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu erörtern war das Ziel eines Rosin Büdenbender Webinars, das am 23. Mai 2024 über 120 Teilnehmer zusammenbrachte und an eine umfassende Webinar-Serie der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei in 2021 anknüpfen konnte.

Mit Verweis auf den Strom- und Gasmarkt, dessen Regulierung erst im Laufe der Zeit etabliert worden war, warf Dr. Peter Rosin, Gesellschafter der Kanzlei, die Frage auf: „Warum muss ein neuer Markt, wie der für Wasserstoff, gleich zu Anfang durchreguliert werden? Im Ausland werden Projekte produziert – und bei uns scheint das hauptsächlich Papierregelwerk zu sein“. Gesellschafterin Dr. Kristin Spiekermann, die vor allem den Blick auf die Wasserstoffnetzbetreiber lenkte, bezeichnete es als „erstaunlich, wie viel Detailregelung für die Etablierung eines neuen Marktes vorgesehen ist. Gleichzeitig ist es aber bemerkenswert zu sehen, wie weit man innerhalb kürzester Zeit bereits gekommen ist, auch wenn es noch viel zu tun gibt.“ Beide führten die Teilnehmer durch das aktuelle EU-Regelwerk, mit besonderem Blick auf Regulierung und Infrastrukturfragen.

Volker Heck, Senior Partner bei H/Advisors Deekeling Arndt, fächerte die „Roadmap H2 in Europa und Deutschland“ auf und mahnte, Europa sei gut beraten, in der Durchführung und Realisierung der Planungen deutlich schneller zu werden. „Deutschland hat klare Ziele, aber Schwächen in der Umsetzung“. Gebraucht werde eine einfache Regulierung, einfache Finanzierung und enorme Investitionen in die Systeminfrastruktur. „Ob blau oder grün ist zunächst egal – Hauptsache, der Hochlauf des neuen Marktes nimmt jetzt schnell Fahrt auf. Die Welt wartet nicht auf Deutschland und Europa!“

Kartellrechtliche Aspekte, die derzeitige Anwendbarkeit und die zukünftige Bedeutung des Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit Wasserstoff, beleuchtete Nadia Simon, ebenfalls Gesellschafterin bei Rosin Büdenbender: „Bleibt nach Inkrafttreten des Gaspakets noch Raum für Kartellrecht übrig?“ Besonders Gemeinschaftsprojekte und Kooperationen würden durch das Kartellrecht unter die Lupe genommen werden, führte sie aus. Auch sei bei „neuen Märkten“ wie dem Wasserstoffhochlauf die Abgrenzung der relevanten Märkte insbesondere mit Blick auf die zukünftige Marktgestaltung eine Herausforderung – sowohl für die Unternehmen als auch für die Wettbewerbsbehörden. 

Roman Bergerhausen von Roman Bergerhausen Energy Consulting führte durch die Kernelemente der Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes und der flankierenden staatlichen Absicherung der Hochlaufphase. In diesem Kontext stellte er den aktuellen Stand der Entgelt- und Kostenregulierung für Wasserstoffkernnetzbetreiber vor. Deutlich wurde hierbei, dass das Regulierungsregime für Wasserstoffkernnetzbetreiber einen hohen Grad an Komplexität aufweist. 

Ingrid Peters, Leiterin Regulation and Products bei der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, unterstrich: „Ein erfolgreicher H2-Markthochlauf erfordert die Berücksichtigung der Marktreife in den einzelnen Entwicklungsphasen“ und widmete sich den Themen Marktdesign und Netzzugang. „Beim Marktdesign Wasserstoff müssen die Puzzle-Teile zusammenpassen.“

Aus Sicht von Finanzinvestoren verwies Marcel Werner, Partner bei SENCO Hydrogen Capital GmbH, darauf, dass der Bedarf an Kapital hoch sei: „Für die Energiewende wird institutionelles Geld immer wichtiger“ Nur: „Die Investoren stehen bei der Wasserstoff-Infrastruktur wegen der derzeit komplexen Regulierung, fehlender Abnahmesicherheit und niedrigen Renditen in Deutschland nicht gerade Schlange.“

Einig waren sich die Teilnehmer, dass Investitionen in den Wasserstoffmarkt durch vereinfachte Regulierung, langfristige Planungssicherheit sowie beschleunigte Verfahren und Genehmigungsschritte attraktiver für Projektentwickler auf der einen und Kapitalgeber auf der anderen Seite würden.

Teil 2 am 20. Juni 2024