4. Juni 2021

Entwurf des Sofortprogramms Klimaschutz

Am 02.06.2021 ist ein erster Entwurf des Sofortprogramms bekannt geworden, welches die Bundesregierung im Nachgang des novellierten Klimaschutzgesetzes versprochen hatte. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben, schon kommende Woche könnte er vom Kabinett beschlossen werden.

Für das Sofortprogramm sollen bis 2025 nun knapp 7,8 Milliarden Euro zusätzlich bereitstehen. Dies muss noch im Haushalt verankert werden, weshalb auch das Bundesfinanzministerium federführend ist.

Vorgesehen sind unter anderem deutlich höhere Ausbauziele für Wind- und Solar-Energie bis 2030: „Als Ziel für Windenergie an Land geht die Bundesregierung von einem Bedarf von 95 Gigawatt installierter Leistung aus, bei Photovoltaik von 150 Gigawatt“. Das sind 30% (Wind) bzw. 50% (Sonne) mehr als bislang vorgesehen.

Wie alles andere im Sofortprogramm, sind auch die neuen Ausbauziele allerdings nicht verbindlich, sondern lediglich Vorhaben. Um sie noch vor Ende der Legislaturperiode zu erhöhen, hätten die Änderungen im sogenannten Omnibus-Verfahren im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden können, das derzeit im Bundestag (zunächst Montag 07.06.2021 im Wirtschaftsausschuss) verhandelt wird. Dies ist allerdings nicht vorgesehen. Damit bleibt die Anhebung der Ausbauziele nur ein Versprechen der derzeitigen Bundesregierung und wird zur Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.

Den mit Abstand größten Posten im Maßnahmenkatalog nimmt der Gebäudesektor ein, in den 4,5 Milliarden Euro zusätzlich fließen sollen. Davon sind 2,5 Milliarden für die Gebäudesanierung vorgesehen. Zugleich sollen neue Standards für Energieeffizienz eingeführt werden. „Die für 2023 ohnehin vorgesehene Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auf Anfang 2022 vorgezogen und für eine grundsätzliche Novelle genutzt“, heißt es. „Schnellstmöglich, das heißt möglichst noch im Jahr 2021“ soll zudem eine Prämie für Wärmepumpen auf den Weg kommen und bis 2025 zusätzlich zur existierenden Förderung gelten. Auch für E-Auto-Kaufprämien soll es mehr Geld geben, nämlich weitere 1,8 Milliarden Euro.

Ferner sieht das Sofortprogramm 2,85 Milliarden Euro für die Industrie vor. Damit werden die Mittel für Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) für 2022 auf 1,2 Milliarden verdoppelt und über die Nationale Wasserstoffstrategie hinaus auf weitere Branchen der energieintensiven Grundstoffindustrien erweitert. Spätestens 2022 sollen die CCfDs zum Einsatz kommen. Dazu soll ein Investitionsförderprogramm zur klimaneutralen Stahlerzeugung eingeführt und bis Ende 2021 ein Konzept auf den Weg gebracht werden, um einen Markt für CO2-arm produzierte und recycelte Grundstoffe zu schaffen. Dies ginge beispielsweise, indem Quoten für grünen Stahl, Zement, Aluminium, Kunststoff, Glas und Papier in der öffentlichen Beschaffung eingeführt werden. Dies soll das Wirtschaftsministerium bis Jahresende prüfen. Das BMU verweist intern darauf, dass bislang Quotenlösungen am Widerstand und an Bedenken des BMWi gescheitert seien.

Was man im Entwurf dagegen vergeblich sucht, ist eine Erhöhung des CO2-Preises. Das hatte die CDU gefordert, die SPD steht dem aber kritisch gegenüber. Stattdessen heißt es etwas nebulös, der CO2-Preis auf Kraft- und Heizstoffe sei „ein wichtiges Instrument“, eine zusätzliche Anhebung könne aber nur „mit einer zusätzlichen sozialen Abfederung erfolgen“. Der Streit zwischen SPD und CDU in Sachen Umlage der erhöhten CO2-Kosten für Mieter/Vermieter ist noch nicht gelöst.

Die Forderungen des Bundesrates zum neuen Klimaschutzgesetz, der an mehreren Stellen mehr Einsatz vom Bund forderte, beispielsweise bei der finanziellen Unterstützung von Unternehmen und Kommunen, wurden von der Bundesregierung (ebenfalls am 02.06.2021) zurückgewiesen.

Fazit: das Sofortprogramm liefert Ansatzpunkte, aber keine Verbindlichkeit, wie die durch die Reform des Klimaschutzgesetzes geschaffenen Handlungslücken gefüllt und Umsetzungserfordernisse politisch unterstützt werden können. Es sind aber bislang in Summe nur Versprechungen zu erkennen, keine belastbare Grundlage für unternehmerische Investitionen ersichtlich. Zudem ist das Sofortprogramm in manchen Bereichen Ausdruck immer deutlicher hervortretender Unterschiede in den Koalitionsparteien zu wesentlichen Stellschrauben politischen Handelns. Für die energieintensive Industrie gibt es sowohl deutlich positive Elemente wie z.B. zusätzliche Mittel für CCfDs oder weitere Inverstitionsförderprogramme, als auch Downsides wie die Andeutung von Quoten auf Absatz UND Produktion von grünen Produkten.

Ansprechpartner: Dr. Peter Rosin / Jana Michaelis, LL.M.