Das Energierecht ist ein komplexes Beratungsfeld. Nicht nur, weil es viele juristische Fachgebiete umfasst, sich dynamisch entwickelt und zunehmend von aktuellen geopolitischen Entwicklungen und großen langfristigen Aufgaben wie der Energiewende getrieben ist. Sondern auch, weil Fragestellungen im Energierecht selten isoliert betrachtet werden können und fast immer wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Dieses interdisziplinäre Herangehen leitet uns bei der Interessen-vertretung unserer Mandanten. Denn erst wenn man das große Bild sieht und die Wechselwirkungen zwischen Energiewirtschaft, Politik und Gesellschaft versteht, lassen sich fundierte juristische Handlungsempfehlungen erarbeiten. Bei unserer Beratung hilft uns, dass unsere Anwältinnen und Anwälte unterschiedliche Werdegänge haben und nicht nur über eine exzellente fachliche Expertise verfügen, sondern auch Erfahrungen in juristischen Institutionen oder auf Unternehmensseite gemacht haben. Sie blicken aus unterschiedlichen Perspektiven auf einen Sachverhalt – dieses Know-how ist wertvoll bei der Einordnung eines Mandats, bei der Erarbeitung von Strategien und Vertragswerken, bei Unternehmenstransaktionen und schließlich auch bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten.

Ich bin Spezialistin, weil es im Energierecht gar nicht anders geht.“
Christina Will, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin

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