- Keine Feststellung von Marktmissbrauch bei Preisspitzen im Stromgroßhandel im November und Dezember 2024- Am 21. Oktober 2025 haben Bundeskartellamt (BKartA) und Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse ihrer jeweiligen Untersuchungen zu den Strompreisspitzen während der Dunkelflauten 2024 veröffentlicht. Vorweg: Es konnten keine Hinweise auf missbräuchliche Verhaltensweisen festgestellt werden. 
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