Rosin Büdenbender Gutachten für CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rechtsanwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender haben unter Federführung von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow für die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag eine Stellungnahme zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), insbesondere zum kürzlich ergangenen Kurzgutachten der KlimaUnion gGmbH, vorgelegt. In einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurden am 22. Juni 2026 diverse Experten und Verbände gehört, darunter als Staatsrechtler Prof. Dr. Pielow, Rechtsanwalt und Of Counsel von Rosin Büdenbender und Vorstandsmitglied am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum. Ergebnis des Gutachtens ist u.a., dass das GModG das verfassungsrechtliche Klimaneutralitätsziel „nicht strukturell unterlaufe“.
Prof. Dr. Pielow zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. Schließlich sei das Parlament „der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks.“ Etwas anderes gelte nur und ausnahmsweise, sofern das höherrangige Verfassungs- oder EU-Recht entgegenstehe.
Das Rosin Büdenbender Gutachten stellt dazu klar, dass die von anderer Ansicht behauptete „strukturelle Lücke“ im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72 GModG „schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar“ ist. Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare „Bio-Treppe“-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen aber überschaubar sein, „sodass das Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird“.

