Fragen der Refinanzierung von Investitionen in H₂-Ready-Maßnahmen und H₂-Neubaumaßnahmen für Verteilernetzbetreiber stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Stellungnahme.
Mit Urteil vom 26. September 2024 (C-790/21) hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass es sich bei der Altregelung des § 19 StromNEV 2011 um eine staatliche Beihilfe handelt.
Im Fokus standen die Kipppunkte der Energiewende: die Finanzierung der Infrastruktur, die Verfügbarkeit der Energiequellen und die Transformation des Wärmesektors.