Beratungsschwerpunkt

Wasserstoff:
Ein zentrales Element der Energiewende.

Die Dekarbonisierung ist eine der großen Aufgaben der Energiewende, in diesem Zusammenhang und vor allem mit Blick auf die energieintensive Schwerindustrie spielt Wasserstoff eine wichtige Rolle. Wasserstoff lässt sich vielfältig nutzen – als Kraftstoff für Fahrzeuge, Rohstoff für die Industrie, in Kraftwerken, die zunächst erdgasbasiert laufen und entsprechend später auf Wasserstoff („H2-ready“) umgestellt werden sollen oder als Brennstoff für Heizungen. Der Einsatz von Wasserstoff ermöglicht es, Emissionen aus Industrie, Kraftwerken und Verkehr deutlich zu senken und könnte überall eingesetzt werden, wo die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Der Einsatz von idealerweise grünem Wasserstoff ist damit eines der zentralen Elemente zur Transformation der Energiewirtschaft und wird damit künftig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Überdies wird rund um den Energieträger ein lukrativer Markt geschaffen, in dem Deutschland global eine Vorreiterrolle anstrebt. Die in 2023 fortgeschriebene Nationale Wasserstoffstrategie sieht vor, den Markthochlauf für Wasserstoff zu beschleunigen und baldmöglichst alle regulatorischen Voraussetzungen für die Implementierung eines inländischen Marktes für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff zu schaffen.

Dabei ist der Rechtsrahmen für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes vielschichtig und weitgehend durch das Europäische Recht vorgegeben, das es in nationales Recht umzusetzen bzw. anzuwenden gilt. Hierzu zählen vor allem das EU-Gaspaket und die Renewables Energies Directive (RED). Für den Neubau von Wasserstofffernleitungen enthält das nationale Recht mit dem EnWG, vor allem den dort enthaltenen Regelungen für das Kernnetz, der WasserstoffNEV sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (Wanda, WasABi, WaKandaA) wichtige rechtliche Rahmensetzungen. In Bezug auf das Wasserstoffverteilernetz und die Transformation der Erdgasverteilernetze müssen im nationalen Recht jedoch noch viele Fragen geklärt werden. Die Umsetzung und Anwendung des neuen Rechtsrahmens erfordert Pionierarbeit bei den Unternehmen. Das gilt auch, wenn es um die Umsetzung der Transformation vom Erdgas zu Wasserstoff in der Industrie, aber auch im Gebäude-/ Wärmesektor geht. Hier stellen sich Fragen, wie Produktionsprozesse auf die Anforderungen zum Einsatz von grünen Brennstoffen umgestellt werden können und die Wärmeversorgung auf grüne Energien (hier kann Wasserstoff, auch wenn es viele Skeptiker gibt, nicht ganz außer Betracht gelassen werden) geht.

Der europäische Rechtsrahmen ist da. Der nationale Rechtsrahmen für die Finanzierung des Kernnetzes ist da. Unternehmen haben IPCEI-Förderbescheide erhalten. Jetzt muss sich zeigen, ob der Markt „fliegen“ wird.“
Dr. Peter Rosin

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Unsicherheiten im nationalen Rechtsrahmen erschweren Investitionen der Unternehmen. So steht Deutschland mit seiner Verteilernetzstruktur vor erheblichen Herausforderungen. Das muss sich jetzt auch mit Hilfe einer zügigen Umsetzung des Gaspakets ändern.“
Dr. Kristin Spiekermann

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Recht und Innovation gehen Hand in Hand – nur durch klare Rahmenbedingungen kann der Wasserstoffmarkt in Deutschland nachhaltig wachsen. In dem im Werden befindlichen Rechtsrahmen stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um bestehende Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.“
Jana Michaelis

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Zentrale Regelungen zur Gewährleistung des Markthochlaufs von Wasserstoff

Art. 5 GasVO 2024/1789*

Grundsatz der Trennung des regulierten Anlagevermögens und der Unzulässigkeit von sog. Finanztransfers; zugleich Rechtsrahmen zur Genehmigung von gesonderten Entgelten zur Finanzierung des Wasserstoff-Hochlaufs durch die Regulierungsbehörden

Art. 22a RED*

Vorgaben für den Anteil von Renewable Fuels of non-biological origin (RFNBO) am Wasserstoff-Verbrauch in der Industrie. In der Industrie anfallende sog. Nebenprodukte sind vom Anwendungsbereich der Industriequote ausgeschlossen.

28 r und s EnWG*

Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus, Abweichungen zwischen den über kalenderjährliche Hochlaufentgelte erzielten Erlösen und den aggregierten genehmigten Kosten der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber werden jährlich über ein Amortisationskonto ausgeglichen.

Expertise

Die Herausforderungen der Energiewende sind für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden, die unter anderem durch den bislang noch unzureichenden Rechtsrahmen bedingt sind; es gilt, sich rechtssicher in einem sich verändernden Rechtsrahmen zu bewegen und sich gleichzeitig strategisch in einem potenziell lukrativen Wirtschaftsmarkt zu positionieren, Förderchancen zu nutzen und Transformationsprozesse anzustoßen und mitzugestalten.

Wir beraten strategisch und juristisch zu einem breiten Spektrum an Fragestellungen rund um Wasserstoff auf allen Stufen der zukünftigen Wasserstoff-Wertschöpfungskette – von der Produktion und dem Import über die Verteilung bis hin zur Speicherung und Nutzung bzw.  Vermarktung von Wasserstoff.

Bezug und Produktion.

Wir sind vertraut mit allen juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bezug und der Zertifizierung von Wasserstoff und beraten umfassend bei der rechtssicheren Planung und Realisierung von Wasserstoff-Elektrolyseanlagen – unter anderem zu Fragen des Planungs-, Immissionsschutz- und Baurechts. Zudem kennen wir die Anforderungen an die Einbindung neuer Anlagen in Bestandsstrukturen und beraten bei der Vorbereitung und Umrüstung bestehender Strukturen auf den Einsatz von grünen Brennstoffen.

Überdies unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen über den Bezug von Wasserstoff bzw. der Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen (green ppa), zum Förderregime des EEG, zur Abbildung von Transformationskosten im Vertrieb sowie zum Fördermittelrecht.

Infrastruktur und Regulierung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind alle Fragestellungen betreffend die Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen (EU-Gaspaket, EnWG und Festlegungen der BNetzA) sowie Speicheranlagen, hier insbesondere auch in allen Transformationsfragen vom Erdgas hin zu Wasserstoff. Vor allem Letzteres ist mit vielen strategischen und juristischen Fragestellungen verbunden, die für die Unternehmen eine erhebliche ökonomische Bedeutung haben. Von zentraler Bedeutung in unserer aktuellen Beratungspraxis ist die Umsetzung des EU-Gaspakets auf Verteilernetzebene.

Einsatz in den Sektoren Industrie, Transport, Verkehr und Wärme.

Wir beraten die Industrie bei allen Maßnahmen zur Dekarbonisierung, bei Initiativen zur Verringerung von Emissionen und bei der Umstellung von Energieträgern auf Wasserstoff-Technologien. Wir unterstützen bei der Auseinandersetzung mit Fragen zu staatlichen Förderinitiativen (beispielweise zum Umgang mit IPCEI-Förderbescheiden) sowie bei der Planung und Implementierung innovativer Projekte zum Beispiel im Gebäudesektor, wo es u.a. darum geht, die Wärmeversorgung mittelfristig auf grüne Energien umzustellen.

Ansprechpartner

Dr. Peter Rosin

Dr. Kristin Spiekermann

Jana Michaelis

Ansprechpartner

Dr. Peter Rosin

Dr. Kristin Spiekermann

Jana Michaelis

Glossar zum Thema „Wasserstoff“

WASSERSTOFF-ELEKTROLYSE

Verfahren zur Herstellung von Wasserstoff, in dem Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt wird. Wird dieses Verfahren unter Einsatz von aus erneuerbaren Energien produziertem Strom durchgeführt, so handelt es sich um grünen Wasserstoff, der als RFNBO auf die Sektorziele der RED angerechnet werden kann.

SEKTORKOPPLUNG

Umfassende Vernetzung und Optimierung der Sektoren der Energiewirtschaft und Industrie durch einen holistischen Ansatz mit verstärktem Einsatz von erneuerbaren Energien wie Wasserstoff, um Klimaschutzziele zu erreichen und langfristig alle Bereiche der Wirtschaft zu dekarbonisieren. Die Sektorkopplung gilt als eines der Schlüsselkonzepte für eine erfolgreiche Energiewende.

EU-GASPAKET

Das EU-Gaspaket, bestehend aus der GasVO und der GasRL, enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Wasserstoffsektor betreffen. Hauptziel der GasRL ist die Ermöglichung und die Erleichterung des Übergangs zur Klimaneutralität. Davon umfasst ist neben dem Aufbau eines Wasserstoffmarktes die Gewährleistung eines effizienten Erdgasmarktes.

WASSERSTOFF-ELEKTROLYSE

Verfahren zur Herstellung von Wasserstoff, in dem Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt wird. Wird dieses Verfahren unter Einsatz von aus erneuerbaren Energien produziertem Strom durchgeführt, so handelt es sich um grünen Wasserstoff, der als RFNBO auf die Sektorziele der RED angerechnet werden kann.

SEKTORKOPPLUNG

Umfassende Vernetzung und Optimierung der Sektoren der Energiewirtschaft und Industrie durch einen holistischen Ansatz mit verstärktem Einsatz von erneuerbaren Energien wie Wasserstoff, um Klimaschutzziele zu erreichen und langfristig alle Bereiche der Wirtschaft zu dekarbonisieren. Die Sektorkopplung gilt als eines der Schlüsselkonzepte für eine erfolgreiche Energiewende.

EU-GASPAKET

Das EU-Gaspaket, bestehend aus der GasVO und der GasRL, enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Wasserstoffsektor betreffen. Hauptziel der GasRL ist die Ermöglichung und die Erleichterung des Übergangs zur Klimaneutralität. Davon umfasst ist neben dem Aufbau eines Wasserstoffmarktes die Gewährleistung eines effizienten Erdgasmarktes.

Referenzen

Wasserstoff ist ein wichtiger Beratungsschwerpunkt von Rosin Büdenbender. Schon in 2021 haben wir zu diesem Thema publiziert („Leitungsgebundene Infrastruktur für Wasserstoff“, et 2020, 54-58), wir haben für einen großen Interessentenkreis regelmäßige Webinare zum Thema durchgeführt und im Laufe der Zeit viele Unternehmen, Institutionen und Ministerien umfassend beraten.

So waren wir zum Beispiel in der „Findungsphase“ vor Konkretisierung der Überlegungen zum Kernnetz für eine Gruppe von Fernleitungsnetzbetreibern tätig, um konzeptionelle Überlegungen durchzuführen.

Öffentlich bekannt ist auch, dass wir die RWE Gas Storage West GmbH bei der ersten Genehmigung zur Außerbetriebnahme und Stilllegung eines Gasspeichers zwecks Nutzung als Wasserstoffspeicher (Genehmigungsverfahren nach § 35h EnWG) umfassend beraten haben.

Ferner haben wir zu diversen Themen rund um die Errichtung einer Elektrolyseanlage unter Einschluss damit verbundener Entflechtungs- und Vermarktungsfragen sowie bei der Ausgestaltung von verschiedenen Wasserstoff-Kapazitätsprodukten im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Wasserstoffspeichers, dessen Anschluss an das Kernnetz sowie Überlegungen zur Vermarktung von Speicherkapazitäten, beraten.

Umfassend beraten haben wir zudem im Zusammenhang mit den IPCEI-Förderbescheiden.

Öffentlich bekannt ist zudem, dass wir das BMWK bei verschiedenen Wasserstoff-Themen beraten haben, insbesondere bei der Ausgestaltung des intertemporalen Kostenallokationsmechanismus (Amortisationskonto) nach den §§ 28r und s EnWG.

Derzeit befassen wir uns mit der Umsetzung des EU-Gaspakets auf Verteilernetzebene und verschiedenen Transformationsprojekten und -fragen. So haben wir ein Gutachten im Auftrag der Thüga AG erstellt, das sich mit der Frage der Refinanzierung der Kosten für H2-Ready-Maßnahmen und H2-Neubaumaßnahmen über das Erdgas-Regulierungsregime befasst. Ebenso führen wir das erste Ausnahmeverfahren nach Art. 78 GasVO und beraten zu Wasserstoffterminals und Ammoniak sowie zu Fragen in Bezug auf Wasserstoff, die sich aus der RED ergeben.