Unsere Kompetenzen Hochspezialisiert und dennoch umfassend aufgestellt.
Wir beraten über die gesamte Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft: Erzeugung, Transport, Handel, Vertrieb und Verbrauch. In allen Bereichen decken unsere Leistungen das gesamte Spektrum ab: von der strategischen und rechtlichen Beratung in allen Energierechtsfragen über die Vertragsgestaltung und Transaktionsbegleitung bis hin zur anwaltlichen Vertretung in Gerichtsverfahren. Wichtig dabei: Wir verstehen juristische Beratung nicht als isolierte Aufgabe, sondern binden die rechtliche Fragestellung immer in strategische Überlegungen und den politischen Kontext ein. Es ist unser Anliegen, unseren Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Mehr erfahren

Regulierung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Zunahme dezentraler Erzeugungsstrukturen, der Einsatz von Wasserstoff und nicht zuletzt die Kraftwerksstrategie erfordern einen kapitalintensiven Aus- und Umbau
der Energieversorgungsnetze und der Erzeugungsstrukturen und sorgen damit für erhebliche Herausforderungen bei allen Marktteilnehmern. Hierfür benötigt es einen Rechtsrahmen, um Rechts- und Investitionssicherheit, aber auch Flexibilität für kurzfristige Anpassungen zu schaffen. Wir begleiten unsere Mandanten bei allen Fragestellungen im Rahmen dieser Change-Prozesse, bieten Rechtssicherheit und weisen auf unternehmerische Chancen hin.

Ansprechpartner: Wiegand Laubenstein, Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Dr. Kristin Spiekermann

Wärmewende

Die Wärmewende ist unabdingbar, um bis zum Jahr 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Zur Wärmewende gehören u.a. Energieeinsparungen, die Steigerung der Energieeffizienz, die Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Wir beraten umfassend, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Umstellung auf nachhaltige Energieträger, bei der Errichtung neuer Kraftwerke, dem Neu- und Ausbau von Wärmenetzen oder bei der Weitergabe von Transformationskosten an die Vertragspartner.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Christina Will

Transaktionsberatung

Die Energiewende und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen verändern die Geschäftsmodelle der Energiewirtschaft. Energieunternehmen müssen ihre Strategien überprüfen und gleichzeitig offen für Transaktionen im Energiemarkt sein, um ihre Position zu stärken. Wir bieten umfassende strategische Beratung, aber auch juristische Expertise bei der Begleitung und Abwicklung dieser juristisch oft komplexen Prozesse.

Ansprechpartner: Dr. Thomas Brunn, Dr. Peter Rosin

Erneuerbare Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Mit der Energiewende soll die Energieversorgung nachhaltig werden und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle deutlich sinken. Ob Wind, Sonne, Geothermie oder Wasserstoff: Erneuerbare Energien müssen ausgebaut und in das bestehende Energieversorgungssystem eingegliedert werden. Dieser Aufwand ist gewaltig und die damit einhergehenden juristischen und strategischen Fragen sind komplex. Wir beraten umfassend – von der Projektierung von Kraftwerksprojekten über die Netzanbindung, das Fördersystem bis hin zur Vermarktung.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Christina Will

Wasserstoff

Wasserstoff ist ein zentrales Element der Energiewende, denn es ist vor allem der Schlüssel für die Dekarbonisierung der energieintensiven Schwerindustrie. Der junge Markt ist eine Chance, aber auch eine Herausforderung für alle Stakeholder. Wir sind mit den regulatorischen Rahmenbedingungen bestens vertraut und beraten zu allen strategischen und juristischen Fragen im Kontext von Wasserstoff – von der Erzeugung und dem Import einschließlich Zertifizierungsfragen, der Umstellung vorhandener Gasnetz-Infrastruktur über die Regulierung reiner Wasserstoffnetze bis hin zu Förderfragen.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Dr. Kristin Spiekermann

Energiebeschaffung / Energiehandel

Die Beschaffung von Energie und der sowohl börsliche als auch außerbörsliche Handel mit Energie sind unverzichtbarer Bestandteil der Energieversorgung. Dem Energiehandel kommt sowohl eine zentrale Rolle bei der Vermarktung und Refinanzierung von Kraftwerksprojekten, als auch -im kurzfristigen Bereich- bei der Schaffung eines Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage.

Wir bringen hier unsere ganzheitliche Beratungsperspektive ein vor allem in Bezug auf Standardrahmenverträge (ISDA, EFET, CPMA) sowie nicht-standardisierte Liefer- und Handelsverträge und Bilanzkreisverträge sowie die Anforderungen durch die Überwachung von Waren- und Warenderivatemärkten (REMIT).

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin

Konzessionsrecht

Die Nutzung von öffentlichen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen erfolgt auf der Grundlage von Konzessionsverträgen, für die § 46 EnWG eine Verpflichtung der Gemeinden zur regelmäßigen Neuausschreibung der Konzessionen vorsieht. Auch wenn damit im Gegensatz zur Situation bei Wärmenetzen ein spezifischer Rechtsrahmen für den Wettbewerb vorgegeben ist, stellt die anstehende Transformation vor allem der Gasnetze die beteiligten Unternehmen vor Herausforderungen. Wir beraten hier ganzheitlich: So unterstützen wir Stadtwerke bei der Gründung von Netzeigentumsgesellschaften, beraten umfassend im Bereich der Gestaltung von Konzessionsverträgen oder begleiten Unternehmen im Rahmen von Ausschreibungen oder Prozessen zur Kaufpreisbestimmung.

Ansprechpartner: Wiegand Laubenstein, Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Christina Will

Wärmenetze

Die anstehende Wärmewende wird erhebliche Investitionen in den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze erfordern. Der aktuelle Rechtsrahmen beinhaltet trotz vorhandener Förderkonzepte für die betroffenen Akteure verschiedenste Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Refinanzierbarkeit der anstehenden Investitionen. Das gilt vor allem in Bezug auf die Frage, ob Wegenutzungsrechte in Zukunft regelmäßig neu ausgeschrieben werden müssen und wie Investitionen in die Netzinfrastruktur weitergegeben werden können. In diesem Zusammenhang beraten wir bei allen Fragen zu Wegenutzungsverträgen mit Gemeinden und Privaten, zur Förderung, zur Wärmeplanung sowie bei der Projektierung und Umstellung von Netzen.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Christina Will

Grundstücksrecht

Die Energiewende stellt für Energievertriebsunternehmen eine große Herausforderung dar. Sie müssen sich in einem dynamischen Marktumfeld behaupten, gleichzeitig aber ggf. in eine erweiterte Rolle finden, um die Erwartungen des Marktes und der Verbraucher nach zeitgemäßen Produkten zu bedienen. Wir kennen die vertrieblichen Herausforderungen von Versorgungsunternehmen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme durch Secondments auch von innen, und beraten strategisch und juristisch entlang des gesamten Prozesses der Entwicklung und der Implementierung von Produkten sowie der Kundenbindung.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Christina Will

Energiekrisenrecht

Die Versorgungssicherheit – das ist Konsens in Politik und in Energiewirtschaft – sollte niemals in Frage gestellt werden, auch nicht durch etwaige geopolitische Krisen. In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch zahlreiche juristische Fragen, zu denen wir umfassend beraten. Wir unterstützen Ministerien bei Rechtsfragen zur Sicherstellung der Gasversorgung und beraten Energieversorgungsunternehmen zu den vertraglichen Rechten und Pflichten bei (Energie)-Mangellagen. Zudem beraten wir Betreiber von Netzen und Speicheranlagen zu allen Anforderungen an die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und unterstützen Kraftwerksbetreiber u.a. in Fragen der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten sowie der Primärenergieumstellung.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Dr. Kristin Spiekermann, Christina Will

Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Beihilferecht

Mit der aktuellen Dynamik in der Energiewirtschaft bekommen die rechtlichen Vorgaben zur Regelung des Wettbewerbs und zur Verhinderung von Kartellbildungen eine besondere Bedeutung. Vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung und Digitalisierung der Energiewirtschaft treten neue, branchenfremde Akteure in den Markt ein – das sorgt einerseits für unternehmerische Chancen wie z.B. Kooperationen, gleichzeitig steigt das Risiko, auch als etablierter Marktteilnehmer eine unlautere Wettbewerbshandlung zu begehen. Hier beraten wir strategisch und mit dem Fokus auf Rechtskonformität.

Ansprechpartnerin: Nadia Simon

Zuwendungs- und Fördermittelrecht

Um die Energiewende möglichst schnell und effizient voranzubringen, gewährt die öffentliche Hand zahlreiche Förderungen und Zuwendungen für die Marktteilnehmer. Wir beraten in diesem Zusammenhang vor allem Zuwendungsempfänger bei allen juristischen Fragestellungen, die sich im Laufe des Prozesses ergeben.

Ansprechpartner: Christina Will

Öffentliches Recht

Unsere juristische Beratung ist immer ganzheitlich; wir betrachten nicht nur das Energiewirtschaftsrecht als solches, sondern auch das öffentliche Recht, insbesondere das Planungs- und Genehmigungsrecht, und können im Zusammenspiel der Disziplinen eine Vielzahl von Herausforderungen meistern. Häufig greifen energierechtliche, privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragenstellungen ineinander. Mit dieser Perspektive beraten wir z.B. beim Verkauf von Projektgesellschaften für erneuerbare Energien oder bei Fragestellungen im Bergrecht oder Denkmalschutzrecht.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Christian Wolicki

Europarecht

Die Energiewende ist ein Projekt, das weit über die Landesgrenzen hinausreicht. Es wird nur gelingen, wenn es einen europaweiten Konsens über die Ziele, den Rechtsrahmen und die Finanzierung des Vorhabens gibt. So ist das durch das EU-Parlament freigegebene Gaspaket eine wichtige Voraussetzung für den Hochlauf des Wasserstoff-Marktes in Deutschland. Wir unterstützen Unternehmen und Kommunen bei der Einordnung juristischer Fragen im europapolitischen Kontext und beraten rechtssicher bei der Umsetzung.

Ansprechpartner: Jana Michaelis, Dr. Peter Rosin, Dr. Kristin Spiekermann

Elektromobilität

Klimafreundliche Fortbewegung ist ein Thema, das der Gesetzgeber unterstützt, das Unternehmer zu neuen Geschäftsmodellen inspiriert und das viele Verbraucher interessiert. Wir beraten Unternehmen aus dem B2B- und B2C-Sektor zu allen juristischen Fragestellungen. Wir unterstützen bspw. bei der Vertragsgestaltung über Ladeinfrastruktur oder zu E-Mobilitätslösungen, wir beraten bei der Strukturierung von Elektromobilitätsgesellschaften oder erstellen Machbarkeitsstudien für innovative Elektromobilitätsprodukte.

Ansprechpartnerin: Christina Will