Rückblick 2026
Energiewende, zweite Halbzeit: Strategie beibehalten, aber Taktik ändern?
Energiewende, zweite Halbzeit: Strategie beibehalten, aber Taktik ändern?
2026 feierte der Deutsche Energierechtstag sein 25. Jubiläum. Grund genug, rückblickend auf die Energiewende zu schauen und mit dem Blick nach vorn zu fragen: Was klappt gut und was weniger? In welchen Bereichen muss wie nachgesteuert werden? Wo sind konkrete Veränderungen nötig? Und: Wie kann der Wirtschaftsstandort gesichert werden? Am 24.09.2026 diskutierten über 400 Persönlichkeiten aus Politik, Energiewirtschaft, Bundes- und Landesbehörden und Richterschaft in der Philharmonie Essen.

Jubiläum: Bilder aus 25 Jahren DET
Die Persönlichkeiten, die sich vor einem Vierteljahrhundert erstmals zum DET zusammenfanden, kamen aus allen Teilen der Energiewirtschaft. Die Herausforderungen der Energiewende, so der Tenor seinerzeit und auch noch heute, könne man nur gemeinsam bewältigen. Schauen Sie mit uns zurück!
Nachbericht
Der 25. Deutsche Energierechtstag.
„Energiewende, zweite Halbzeit: Strategie beibehalten, aber Taktik ändern?“ – unter diesem Motto fand am 24. September 2026 der 25. Deutsche Energierechtstag in der Philharmonie Essen statt. Dr. Peter Rosin, Geschäftsführender Gesellschafter, Rosin Büdenbender, einer der Gründer der Veranstaltung und auch in diesem Jahr wieder Gastgeber, blickte in seiner Begrüßung auf 25 Jahre DET zurück und fasste zusammen, was den Kern des Events ausmacht. „Der DET hat im Laufe der Jahre viele Räumlichkeiten gesehen, er ist immer größer geworden. Wir haben mit 30 Leuten angefangen, heute haben sich über 400 Gäste angemeldet. Eines ist immer gleichgeblieben: Wir haben versucht und versuchen auch heute, pluralistisch zu diskutieren und Vielfalt aufzuzeigen: Wir möchten eine Plattform für den interdisziplinären Austausch zu den energiewirtschaftlichen Fragen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.“
Die Veranstaltung wurde anschließend durch Thomas Kufen, den Oberbürgermeister der Stadt Essen und langjährigem Schirmherrn, offiziell eröffnet: „Seit 25 Jahren bringt der Deutsche Energierechtstag die führenden Köpfe aus Politik, Wirtschaft und Recht zusammen, um die drängenden Fragen der Energiewende zu diskutieren. Diese Vielfalt an Perspektiven macht den Deutschen Energierechtstag so wertvoll. Ein Vierteljahrhundert ist ein beeindruckendes Jubiläum, das zeigt, wie sehr dieser Kongress zu einer festen Größe in der Energiewirtschaft geworden ist.“
Damit begann das eigentliche Programm, eine auch in den Gesprächsformaten abwechslungsreiche Mischung von Keynotes, Diskussionsrunden und den sogenannten Breakout-Sessions für Debatten in kleinerer Runde. Den Anfang machte Tobias Goldschmidt, Energiewendeminister des Landes Schleswig-Holstein. In seinem Vortrag mit dem Thema „Für Sicherheit und Souveränität – Energiewende auf Spur halten“ sagte er: „Die Energiewende ist längst kein visionäres Projekt mehr, sondern knallharte Realpolitik. Deutschland wird nur dann ein sicheres und erfolgreiches Industrieland bleiben können, wenn es sich aus den fossilen Abhängigkeiten befreit. Nur wenn wir am Ball bleiben, werden wir beim Umstieg von fossil auf elektrisch zu den Gewinnern der Transformation gehören und eine Chance haben, der Klimakrise Paroli zu bieten. Deshalb ist entscheidend, dass die Weichen in Berlin, Brüssel und den Bundesländern richtig gestellt werden.“
Auch dem nächsten Redner, Dr. Leonhard Birnbaum, Chief Executive Officer, E.ON SE, ging es um das große Bild. Unter dem Titel „Jenseits von Kulturkampf – worauf es in der zweiten Hälfte der Energiewende ankommt“ skizzierte er die künftigen Herausforderungen der Energiewirtschaft und übersetzte sie in konkrete Fragestellungen: „Die entscheidende Frage der zweiten Halbzeit der Energiewende muss lauten: Wie machen wir aus Erzeugung, Netze, Speicher, Flexibilität und Verbrauch ein funktionierendes, sicheres und vor allem dauerhaft bezahlbares Gesamtsystem? Und wie setzen wir die richtigen Anreize, damit Investitionen dort stattfinden, wo sie dem Gesamtsystem tatsächlich nutzen?“
Im Folgenden sprach Dr. Stefanie Roloff, Vorsitzende Richterin am BGH. Ihr Thema: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Energiewirtschaftsrecht 2025/2026.
Im zweiten Teil des Vormittags wechselte die Perspektive: Prof. Jörn Axel Kämmerer, Vizepräsident, Bucerius Law School, ordnete in seinem Vortrag die aktuelle Situation der Energiewirtschaft aus der Sicht des Verfassungsrechtlers ein: „Der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, dass die Bundesnetzagentur bei der Regulierung der Netzzugangsentgelte nicht nur gegenüber der Regierung, sondern auch gegenüber dem Gesetzgeber unabhängig sein müsse, hat Deutschland durch Änderungen im EnWG Rechnung getragen. Die Union scheint der auch von einzelnen Vertretern der deutschen Staatsrechtslehre verfochtenen Idee anzuhängen, dass es zur Sicherung einer resilienten Energieversorgung Behördenzuständigkeiten mit geradezu ‚apriorischem‘ Charakter geben müsse. Eine so weitgehende Unabhängigkeit, mit der die Regulierungsbehörden praktisch zum Nebengesetzgeber erhoben werden, muss jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, insbesondere wenn ein abgesenktes Legitimationsniveau und eine abgesenkte Normbindung mit einer Absenkung auch der richterlichen Kontrolle einhergehen. Um der (falls noch nicht akuten, dann doch wenigstens potenziellen) Gefahr einer Verletzung der deutschen Verfassungsidentität zu entgehen, muss die richterliche Kontrolldichte vielmehr erhöht werden. Der Beurteilungsspielraum, den der BGH der Bundesnetzagentur bisher zugestanden hat, muss unabhängig hiervon auch eingeschränkt werden, weil andernfalls dem grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nicht mehr genügt wird. Um eine weiterreichende Kontrolle als bisher zu ermöglichen, ist auch die Bundesnetzagentur gefragt, die ihre Regulierungsmaßstäbe (allgemein und für den Einzelfall) konkretisieren und verdichten muss. Die Wesentlichkeitsrechtsprechung, wonach grundrechtswesentliche Entscheidungen – wie hier über Eingriffe in die unternehmerische Freiheit – durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen, erfordert, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß des behördlichen Handelns in gleichem Umfang vom Gesetzgeber vorgezeichnet werden wie früher bei der (nicht mehr zulässigen) Verordnungsermächtigung der Handlungsrahmen der Bundesregierung. Dies kann zumindest punktuell infrage stehen. Deutschland und seine Verfassungsordnung sind nach alledem unionsrechtlichen Vorgaben durchaus nicht schutzlos ausgeliefert, sondern seine Exekutive und Judikative können auch zur Abwendung einer verfassungswidrigen Lage beitragen.“
Anschließend begann ein größerer Diskussionskomplex, der sich aktuellen Fragestellungen widmete. Als Einleitung referierte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin BDEW, zum Thema „Gemeinsam, kohärent, praxistauglich: Welche politischen Weichenstellungen es jetzt braucht“. Sie sagte: „Die Blockade am Golf, extreme Wetterereignisse und Angriffe auf kritische Infrastruktur zeigen, wie wichtig eine Energieversorgung ist, die auch unter schwierigen Bedingungen verlässlich bleibt. Der Schlüssel dafür ist die Energiewende. Durch sie modernisieren wir zugleich die Infrastruktur unseres Wirtschaftsstandorts und stärken unsere Resilienz. Mit einem Anteil von inzwischen fast 60 Prozent am Stromverbrauch rückt aber auch ein weiterer Aspekt immer stärker in den Mittelpunkt: Wir müssen die Erneuerbaren besser in das Gesamtsystem integrieren, um Kosten zu senken und die Systemstabilität dauerhaft auf Spitzenniveau zu gewährleisten. Dafür müssen der Ausbau von Erzeugung und Netzen besser aufeinander abgestimmt, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und digitale Steuerungsmöglichkeiten konsequent weiterentwickelt werden. Angebot, Nachfrage, Speicher und Netze müssen künftig noch intelligenter zusammenspielen. Resilienz bedeutet zugleich, unsere Infrastruktur besser gegen physische und digitale Angriffe zu schützen. Einen hundertprozentigen Schutz wird es jedoch nicht geben können. Umso entscheidender ist die Fähigkeit, im Krisenfall Schäden zu begrenzen, handlungsfähig zu bleiben und die Versorgung schnell wiederherzustellen.“
Kerstin Andreae nahm auch an der sich anschließenden Diskussionsrunde zum Thema „Von Risiken und Chancen: Welche Leitplanken braucht die Energiewende und was verträgt die Industrie?“ teil. Volker Heck, langjähriger Kommunikationsberater, moderierte das mit namhaften Persönlichkeiten besetzte Panel.
Nathalie Leroy, Geschäftsführerin Open Grid Europe GmbH, stellte in der Diskussion Planungssicherheit als Grundlage von Investitionen heraus. Sie sagte: „Die finanziellen Mittel für die Transformation unseres Energiesystems sind grundsätzlich vorhanden. Entscheidend ist, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Kapital in die erforderliche Infrastruktur fließt. Für Infrastrukturbetreiber wie OGE und für Investoren sind regulatorische Verlässlichkeit und Planungssicherheit die eigentliche Währung der Energiewende. Sie schaffen das Vertrauen, das Investitionen ermöglicht. Klar ist zugleich: Unser Energiesystem wird auch künftig auf Moleküle angewiesen sein, zunehmend klimaneutral. Wer die richtigen Anreize setzt, mobilisiert privates Kapital für die Transformation und stärkt zugleich die Versorgungssicherheit.“
Auch für Dr. Christoph Müller, Chief Executive Officer, Amprion GmbH, ist die Verbindlichkeit von Vorgaben ein wesentlicher Faktor. Er sagte: „Versorgungssicherheit, Netzausbau und Regulierung gehören untrennbar zusammen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Politik klare und verlässliche Prioritäten für die Vergabe des knappen Guts Netzanschluss setzt. Und dabei sollten wir uns immer vor Augen halten, worum es eigentlich geht: Um die Versorgung von Kunden mit klimaneutraler, bezahlbarer und sicher verfügbarer Energie.“
Das Thema Wirtschaftlichkeit ist auch für Dr. Andreas Lützerath, Mitglied des Vorstands, TRIMET Aluminium SE, ein entscheidender Aspekt. Er erklärte: „Die Energiewende ist nur dann erfolgreich, wenn sie Klimaschutz und industrielle Wertschöpfung zusammenführt. Dafür braucht die Industrie dauerhaft wettbewerbsfähige Strompreise, Versorgungssicherheit und verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen. Unternehmen wie wir können mit flexibler Produktion einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromsystems leisten. Diese Potenziale müssen jedoch wirtschaftlich nutzbar sein. Ein Energiesystem, das am Ende keine energieintensive Industrie mehr trägt, wäre kein Erfolg der Energiewende.“
Dagegen hob Gundolf Schweppe, Chief Executive Officer, Steag Iqony Group, die Bedeutung des zielgerichteten, ökonomischen Handelns hervor: „Wir müssen Energie pragmatisch denken. Zu lange haben wir zu wenig auf das Gleichgewicht des Gesamtsystems geachtet. Die Quittung zeigt sich etwa bei der Stromrechnung. Was es braucht, ist eine Trendumkehr im Sinne von Industrie, Arbeitsplätzen und Verbrauchern. Dazu gehört auch die befristete Marktrückkehr der Reservekraftwerke. So dämpfen wir die Strompreise und sparen knappes Gas ein.“
Dieser Aspekt beschäftigt auch Andreas Gemballa, Vorsitzender der Geschäftsführung, Uniper Energy Sales GmbH. Er sagte: „Die Energiewende ist längst kein Erkenntnisproblem mehr, sondern vor allem ein Umsetzungsproblem. Die Technologien sind da und die Unternehmen sind bereit zu investieren. Was wir jetzt brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen, schnellere Genehmigungen und eine Regulierung, die Investitionen tatsächlich ermöglicht. Nur so bringen wir Tempo in die Transformation und sichern zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Gerade deshalb ist der Austausch beim Deutschen Energierechtstag so wertvoll: Er bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen und schafft Raum für eine offene Diskussion darüber, wie wir die Energiewende gemeinsam in die Umsetzung bringen.“
Nach dem Mittagessen stellten die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt aktuelle Initiativen sowie ihre Sicht auf den Status quo vor.
Zunächst referierte Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin Bundesnetzagentur, zum so genannten AgNes-Festlegungsprozess; die Abkürzung steht für „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“. Sie sagte: „Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen. Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Anschließend umriss Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt, die Sicht seines Hauses auf das Jahr 2026: „Die Erfahrung aus 20 Jahren Entflechtung von Erzeugung, Netz und Vertrieb zeigt: Es zahlt sich aus, frühzeitig auf wettbewerbliche Strukturen zu setzen. Das gilt für alle Märkte, egal ob Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, Strom oder Fernwärme. Wo wir die Entstehung von Marktmacht durch die ‚unsichtbare Hand‘ des Wettbewerbs von Anfang an verhindern können, ist das allemal besser, als später mit der Missbrauchsaufsicht gegen ihre Folgen vorgehen zu müssen.“
Am Nachmittag begannen, wie schon in den Vorjahren, die so genannten Breakout-Sessions, bei denen Expertinnen und Experten im kleineren Kreis energiewirtschaftliche Herausforderungen im Detail diskutierten.
Die erste Breakout-Session mit dem Titel „Netzregulierung und Verbraucherschutz“ wurde von Wiegand Laubenstein und Dr. Kristin Spiekermann, beide Rosin Büdenbender, moderiert. Es diskutierten: Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des 3. Kartellsenats, OLG Düsseldorf, Karsten Bourwieg, Vorsitzender Beschlusskammer 8 und Mitglied der Großen Beschlusskammer Energie, BNetzA, Henning Herbst, Referent Team Energie und Bauen, Verbraucherzentrale Bundesverband, Prof. Dr. Jochen Mohr, Universität Leipzig, Dr. Stefan Richter, Vice President Regulatory Management, E.ON SE, Michael Seidel, Partner BET.
Die zweite Breakout-Session mit dem Titel „Wasserstoff / Gasnetze“ wurde von Dr. Peter Rosin, Rosin Büdenbender, und Dr. Maximilian Emanuel Elspas, GvW Graf von Westphalen, geleitet. Es diskutierten: Sabine Augustin, Commercial Managing Director, RWE Gas Storage West GmbH, Ingo Fährmann, Leiter des Referats Wasserstoffnetze und -speicher, Gasnetze; Koordinierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Sebastian Heinermann, Geschäftsführer Initiative Energien Speichern, Dr. Carla v. Lossow, Bereichsleiterin Recht & Regulierung, Open Grid Europe GmbH.
In der Diskussion ging es um eine Standortbestimmung des Wasserstoffhochlaufs. Es war Konsens, dass der politische Schwung der Anfänge einer inzwischen ernüchternden Marktlage gewichen ist. Dennoch dürfe das Ziel – ein funktionierender Markt, der auf klarer Regulierung beruht – nicht aus den Augen verloren werden. Dafür bedürfe es Initiativen auf allen Seiten: auf der Angebotsseite zum Beispiel Stromnetzentgelte für Elektrolyseure und eine überzeugende Importstrategie, auf der Nachfrageseite u. a. Klimaschutzverträge (CfD) und neue Fördermittel und auf EU-Ebene schließlich Förderprogramme und die Synchronisation europäischer Regulierung.
Die dritte Breakout-Session mit dem Titel „Netzanschlüsse: Energiewende trifft auf Netzrealität“ wurde von Nadia Simon und Christina Will, beide Rosin Büdenbender, moderiert. Es diskutierten: Constanze Hartmann LL.M., Fachgebietsleiterin Rechtsfragen EEG, Abteilung Recht, BDEW, David Riemenschneider, Leiter Netzwirtschaft, E.ON SE, Dr. Christine Sauerwald, Leiterin Energierecht, Amprion GmbH, Dr. Karl-Peter Thelen, Regulatory / Public Affairs, Onyx Germany GmbH.
Die Diskussionsteilnehmer kamen überein, dass drei Faktoren für ein tragfähiges Netzanschlussregime gegeben sein müssen: technische Machbarkeit, effiziente Kapazitätsnutzung und klare energie- und klimapolitische Ziele. In der Umsetzung stehen die Netzbetreiber nach wie vor vor großen technischen Herausforderungen – insbesondere mit Blick auf die Investitionssicherheit für die auch für die Energiewende wichtigen Anlagen. Hier gilt es, frühzeitig verlässliche Zusagen zu erhalten und Bedingungen für die Nutzung des Netzanschlusses zu definieren.
Die Konsistenz der Instrumente aus EnWG, EEG und StromVKG ist derzeit nicht überall gegeben, dieses bleibt aber die entscheidende Querschnittsfrage.
Die vierte Breakout-Session mit dem Titel „Endlagerung – die Novelle des Standortauswahlgesetzes“ wurde von Katja Schramm LL.M., POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS, und Prof. Dr. Christian Pielow, Rosin Büdenbender, geleitet. Es diskutierten: Dr. Guido Knott, Vorsitzender der Geschäftsführung, PreussenElektra GmbH, Dr. Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl der Bundesgesellschaft für Endlagerung, Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium a.D. und vormaliges Mitglied der Endlagerkommission, Dr. Ulrich Wollenteit, Of Counsel, Rechtsanwälte Günther.
Die Diskussion zeigte, wie relevant die Thematik der Endlagerung immer noch ist und gerade in Zeiten von Diskussionen um hybride Kriegsbedrohungen und Sicherung kritischer Infrastruktur wieder wird. Von den Panel-Teilnehmern wurde erörtert, was die Novelle des Standortauswahlgesetzes bezwecken, welche Maßnahmen es umsetzen soll, aber auch, was es nicht zu erreichen vermag. So erkennt die Novelle an, dass das bis jetzt im Gesetz stehende Datum für die Endlagerauswahl von dem Zieljahr 2031 erheblich in die Zukunft zu verschieben ist und will insbesondere weiterhin eine weitreichende Partizipation der Gesellschaft ermöglichen sowie Betretungs- und Nutzungsrechte der BGE zum Zweck der Standorterkundung sichern.
Sowohl aus dem Publikum als auch aus dem Panel gab es nicht durchweg positive Reaktionen auf die Novelle: Das Gesetz werde nicht dafür sorgen, dass ein Endlager gefunden werde. Zu viele logistische und rechtliche Hürden stünden dem weiterhin im Weg. Die Sorge davor, dass „Zwischenlager“ zu Endlagern würden, wachse rasch. Es brauche wirksame Instrumentarien und klare Regelungen zur Durchsetzung eines staatlichen Anspruchs auf Endlagerauswahl.
In der Diskussion zeigte sich, dass die Novelle des Standortauswahlgesetzes nur ein Schritt von vielen sein kann. Die Teilnehmer waren sich dahingehend einig, dass dies besser im Austausch mit den europäischen Partnern funktionieren könne, die gerade vormachen, wie es gehen könnte.
Nach den Breakout-Sessions und einem kleinen Jubiläumsempfang in der Wandelhalle der Philharmonie wartete noch ein letzter, vergnüglicher Tagesordnungspunkt auf die Anwesenden: ein Auftritt des Kabarettisten und Buchautors Vince Ebert.
Ebert, der sich in seinem vielbeachteten Buch „Lichtblick statt Blackout“ bei allem Humor auch kritisch mit bestimmten Aspekten der Energiewende auseinandergesetzt hatte, hielt am späten Nachmittag ein unterhaltsames Plädoyer gegen Bürokratie und allgegenwärtige Regulierung und nannte stattdessen Mut und ein Quäntchen Unangepasstheit als Erfolgsgeheimnis auch für Großprojekte wie die Energiewende. Immer wieder stellte er überraschende Zusammenhänge her und brachte so sein Publikum auf amüsante Weise zum Nachdenken.
Nach vielen Diskussionen, zahlreichen Beiträgen und einem inspirierenden Austausch unter 400 Gästen endete so der Jubiläumstag des DET mit einer überaus heiteren Note.
Stimmen aus dem Kreis der Teilnehmer
„Die entscheidende Frage der zweiten Halbzeit der Energiewende muss lauten: Wie machen wir aus Erzeugung, Netze, Speicher, Flexibilität und Verbrauch ein funktionierendes, sicheres und vor allem dauerhaft bezahlbares Gesamtsystem? Und wie setzen wir die richtigen Anreize, damit Investitionen dort stattfinden, wo sie dem Gesamtsystem tatsächlich nutzen?“
Dr. Leonhard Birnbaum, Chief Executive Officer, E.ON SE„Die Energiewende ist längst kein visionäres Projekt mehr, sondern knallharte Realpolitik. Deutschland wird nur dann ein sicheres und erfolgreiches Industrieland bleiben können, wenn es sich aus den fossilen Abhängigkeiten befreit. Nur wenn wir am Ball bleiben, werden wir beim Umstieg von fossil auf elektrisch zu den Gewinnern der Transformation gehören und eine Chance haben, der Klimakrise Paroli zu bieten. Deshalb ist entscheidend, dass die Weichen in Berlin, Brüssel und den Bundesländern richtig gestellt werden.“
Tobias Goldschmidt, Energiewendeminister, Land Schleswig-Holstein„Die Bundesregierung sollte ihren Gesetzentwurf zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes jetzt dem Bundestag zur Beratung vorlegen. Andernfalls wird der Start der nächsten Phase des Suchverfahrens erschwert und Potentiale zur Beschleunigung des Verfahrens werden nicht gehoben.“
Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium a.D. und vormaliges Mitglied der Endlagerkommission„Die finanziellen Mittel für die Transformation unseres Energiesystems sind grundsätzlich vorhanden. Entscheidend ist, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Kapital in die erforderliche Infrastruktur fließt. Für Infrastrukturbetreiber wie OGE und für Investoren sind regulatorische Verlässlichkeit und Planungssicherheit die eigentliche Währung der Energiewende. Sie schaffen das Vertrauen, das Investitionen ermöglicht. Klar ist zugleich: Unser Energiesystem wird auch künftig auf Moleküle angewiesen sein, zunehmend klimaneutral. Wer die richtigen Anreize setzt, mobilisiert privates Kapital für die Transformation und stärkt zugleich die Versorgungssicherheit.“
Nathalie Leroy, Geschäftsführerin Open Grid Europe GmbH



















