Ausblick 2025

Warum die Energiewende neu justiert werden muss.

Warum die Energiewende neu justiert werden muss.

Geopolitische Spannungen. Eine schwächelnde Wirtschaft. Hoher Transformations- und Investitionsbedarf. Eine neue Regierung. Beständig neue Vorgaben. Und die Frage: Wie schaffen wir es trotz allem, die Energiewende weiter voranzubringen? Wir freuen uns, mit Ihnen und führenden Persönlichkeiten aus Politik, Energiewirtschaft, Bundes- und Landesbehörden und Richterschaft zu diskutieren. Am 04.09.2025 in der Philharmonie Essen.

Das EU-Gaspaket bedeutet einen Spagat: Wie können einerseits Kunden weiter steigende Gaspreise vermittelt werden, obwohl andererseits nicht sichergestellt ist, ob künftig Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen wird?"

Jana Michaelis, Geschäftsführende Gesellschafterin, Rosin Büdenbender

Der BGH hat im Mai 2025 den Beschluss gefasst, dass nur eine Energieanlage, die kein Verteilnetz ist, eine Kundenanlage sein kann. Dieser Beschluss bestätigt die Befürchtungen von Kundennanlagenbetreibern, die möglicherweise in großem Umfang betroffen sind. Für das weitere Vorgehen müssen Regulierungsbehörden und der Gesetzgeber nun dringend Rechtssicherheit schaffen."

Christina Will, Geschäftsführende Gesellschafterin, Rosin Büdenbender

Die BNetzA ist aufgerufen, die Neuausrichtung des Regulierungsrahmens an den aktuellen Herausforderungen der Netzbetreiber auszurichten, die erhebliche Investitionen für die Energiewende stemmen müssen. Ihre Unabhängigkeit begründet Verantwortung."

Dr. Kristin Spiekermann, Geschäftsführende Gesellschafterin, Rosin Büdenbender

Allen dürfte klar sein, dass die Energiewende nicht ganz optimal läuft. Aber
wie justiert werden sollte, das ist die entscheidende Frage."

Dr. Peter Rosin, Geschäftsführender Gesellschafter, Rosin Büdenbender

Ausblick 24. DET

Nachdem der EuGH eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur eingefordert hat und der BGH seine Kontrolle regulierungsbehördlichen Handelns weiter einschränkt, fragt sich die Branche: Welchen Regulierungsrahmen hat sie künftig zu erwarten? Besteht noch Raum für eine gerichtliche Überprüfung regulierungsbehördlichen Handelns? Wie kann künftig sichergestellt werden, dass notwendiges Kapital für Investitionen zur Verfügung gestellt wird?

Wie begegnet die Branche den vielschichtigen Herausforderungen der Wasserstoff-Transformation? Wie ist der Status bei der Umsetzung des EU-Gaspaketes zur geordneten Transformation der Gasverteilnetze? Und: Wie definiert sich Transformation im Zeitalter der digitalen Energiewirtschaft?

Nur eine Energieanlage, die kein Verteilnetz ist, kann bei richtlinienkonformer Auslegung eine Kundenanlage sein." (BGH, Beschluss vom 13.05.2025, amtl. Leitsatz). Mit dieser Entscheidung bestätigte der BGH die Befürchtungen, dass eine Vielzahl von Energieanlagen und (Eigen-)Versorgungsmodelle hiernach keine Kundenanlagen (mehr) sind. Dieses führt zu vielen Unsicherheiten: Wie werden Regulierungsbehörden und Gesetzgeber auf die Entscheidung reagieren? Welche Projekte sind über Bestandsanlagen hinaus betroffen? Und: Welche Optionen stehen jetzt zur Verfügung und welche Schritte sind auf politischer Ebene erforderlich?

Ein guter Ort für gute Diskussionen.

Auch in 2025 findet der Deutsche Energierechtstag unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Thomas Kufen in Essen statt. Am 04.09.2025 treffen sich Speaker, Moderatoren und das interessierte Publikum im so genannten Pavillon mit Blick in den Stadtgarten.