Webinar vom 8. Februar 2022

Webinar EU-Taxonomie-Verordnung

Im Rahmen unseres Webinars vom 8. Februar 2022 ging es um den Entwurf der Kommission zur Änderung der delegierten Rechtsverordnung vom 4. Juni 2021 zur EU-Taxonomie-Verordnung und den darin enthaltenen Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet und ob diese zugleich erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.

Zu Beginn des Webinars referierte Stefan Wenzel, Mitglied des Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen und betonte, dass zu berücksichtigen sei, welche Sicherheiten die Taxonomie potentiellen Investitionen gibt. Zweifelhafte Überraschungen sowie teure Korrekturen könnten nicht im Interesse der EU-Partner sein, so Wenzel. Eine wichtige Rolle komme zukünftig den Erneuerbare Energien – insbesondere dem Wasserstoff – zu. Der Benchmark werde hier durch die Kosten für Erneuerbare Energien, Elektrolyse und Speicherkosten vorgegeben. Im öffentlichen Interesse müsse zudem sichergestellt sein, dass Investitionen so effizient und so ökonomisch sinnvoll wie möglich vorgenommen werden. Dr. Carsten Rolle, Abteilungsleiter Energie- und Klimapolitik, BDI und Sigrid Linher, BDI Brüssel, referierten zu dem Thema „EU-Taxonomie auf dem Weg in die Klimaneutralität“. Dabei stellten die Referenten zunächst die BDI „Klimapfade-Studie 2.0: Transformationspfade der deutschen Industrie“ vor. Sodann wurden die Dimensionen der Taxonomie für Finanz-, Energie- und Klimapolitik aufgezeigt. Abschließend bewerteten die Referenten die Kriterien des ergänzenden delegierten Rechtsakts aus Sicht des BDI. Alexander Nolden, Head of Group Regulatory Affairs & Chief Economist, RWE AG, beleuchtete die EU-Taxonomie und den Gaszubau aus Investorenperspektive. Zunächst stellte er in diesem Zusammenhang das Investitionsprogramm „Growing Green“ vor. Ferner ging er auf die Anforderungen der RWE AG an die Taxonomie ein und zeigte abschließend auf, welche Voraussetzungen aus Sicht der RWE AG erfüllt sein müssen, um in Gaskraftwerke zu investieren. Sebastian Veit, Senior Vice President Governmental Relations, Uniper SE, erläuterte, dass Uniper für den Neubau von Gaskraftwerken drei Anforderungen sehe: Erstens spiele Taxonomie-Konformität eine große Rolle. Zweitens müsse es einen Investitionszuschuss geben – beispielsweise in Form eines Kapazitätsmechanismus. Eine weitere dritte Voraussetzung sei die Klärung der Frage, welches Kostenrisiko ein Investor beim Einsatz von anderen Brennstoffen zu tragen habe. Dr. Götz Reichert, LL.M., Fachbereichsleiter Energie, Umwelt, Klima, Verkehr, Centrum für Europäische Politik, beleuchtete die Voraussetzungen des Art. 290 AEUV und ging dabei insbesondere auf die Kriterien zur Bestimmung der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit der Taxonomie-Verordnung ein. Die Bestimmung dieses Kriteriums sei dabei nicht ohne weiteres möglich. Hierbei stünden sich die Parameter Verfahrensökonomie und Demokratische Beteiligungsrechte einander gegenüber. Er erläuterte, dass technische Detailregelungen dabei unwesentlich seien, politische Entscheidungen wiederum als ein starkes Indiz für Wesentlichkeit gewertet werden könnten.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen Dr. Kristin Spiekermann und Dr. Peter Rosin gerne zur Verfügung.

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