Keine Feststellung von Marktmissbrauch bei Preisspitzen im Stromgroßhandel im November und Dezember 2024
Am 21. Oktober 2025 haben Bundeskartellamt (BKartA) und Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse ihrer jeweiligen Untersuchungen zu den Strompreisspitzen während der Dunkelflauten 2024 veröffentlicht. Vorweg: Es konnten keine Hinweise auf missbräuchliche Verhaltensweisen festgestellt werden.
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Julia Scharlemann
Pressesprecherin, freiberuflich