20. DET 2021

Düsseldorfer Energierechtstag, 26. August 2021

Nachdem die Jubiläumsveranstaltung des 20. Düsseldorfer Energierechtstags (DET) im vorigen Jahr pandemiebedingt leider nicht durchgeführt werden konnte, fand diese nunmehr am 26. August 2021 erstmals in Essen statt. Pandemiegerechter Austragungsort war der Musikpavillon im Essener Grugapark, gleichzeitig wurde die Veranstaltung digital übertragen. Moderiert wurde der DET auch dieses Mal von Peter Rosin sowie Volker Heck (Deekeling Arndt Advisors). Es nahmen 176 Personen vor Ort und mehr als 200 virtuell an dem 20. DET teil.

Begrüßen durften wir auch in diesem Jahr wieder namhafte und hochkarätige Gäste unter anderem aus den Bereichen der Rechtspflege, der Wirtschaft und Industrie sowie der Lehre und Forschung. Hauptredner waren Dr. Markus Krebber, Vorstandsvorsitzender der RWE AG, und Professor Dr. Meier-Beck, Vorsitzender des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof. Eine illustre Runde stellte die die Veranstaltung abschließende Podiumsdiskussion am späten Nachmittag dar. An ihr nahmen neben Dr. Krebber des Weiteren Thomas König, Mitglied des Vorstands der E.ON SE, Dr. Hans-Jürgen Brick, Vorsitzender der Geschäftsführung der Amprion GmbH, Kerstin Andreae, Vorsitzende der Geschäftsführung des BDEW, die beiden MdB Dr. Ingrid Neste, die GRÜNEN, und Andreas Rimkus, SPD, sowie der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, teil.

Nachdem Georg Sommer, Geschäftsführer der DET GmbH, das Motto des diesjährigen DET vorgestellt hatte, begrüßte der Oberbürgermeister der Stadt Essen und Schirmherr der Veranstaltung, Thomas Kufen, die Gäste vor Ort und an den Bildschirmen.

Professor Dr. Meier-Beck referierte über die Entscheidungen des Kartellsenats betreffend die Eigenkapitalverzinsung und die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas (X-Gen), Beschl. v. 26. Januar 2021 (Az. EnVR 101/19), die in der Energiebranche großen Unmut ausgelöst haben. Denn vielfach wird befürchtet, dass der Bundesgerichtshof die Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Bundesnetzagentur in solch einem Maße ausgedehnt hat, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der Bundesnetzagentur zukünftig nahezu unmöglich gemacht wird. Diese Besorgnis wurde auch in der im Anschluss an den Vortrag erfolgenden Diskussion deutlich. Insbesondere die geäußerten Bedenken vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG teilte Professor Dr. Meier-Beck indes nicht. Ebenso wenig bedürfe es seiner Auffassung nach weiteren institutionellen Absicherungen innerhalb der Bundesnetzagentur, um die Richtigkeit ihrer Entscheidungen abzusichern. Herr Prof. Dr. Meier-Beck äußerte auch die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof die in den Entscheidungen des Kartellsenats manifestierte Unabhängigkeit der BNetzA in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland quotieren würde – ein Trugschloss, wie wir heute wissen.

Schwerpunkt der Veranstaltung war ansonsten der Weg zur Klimaneutralität und dessen Herausforderungen.

Professor Dr. Ulrich Büdenbender, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft, ging deshalb in seinem traditionellen Überblicksvortrag zu den Entwicklungen des Energierechts im Berichtszeitraum unter anderem sehr ausführlich auf die verschiedenen Regelungen des novellierten EnWG betreffend den für die Energiewende unverzichtbaren Wasserstoff ein. Zudem bemängelte er, dass der Gesetzgeber in zunehmendem Maße gerade im Bereich des Energierechts das Verfassungsrecht verletze.

Mit Blick auf das Schwerpunktthema Klimawende bestand im Übrigen Einigkeit zwischen allen Teilnehmern und Gästen dahingehend, dass es nunmehr an der Zeit sei, endlich konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dr. Krebber und Thomas König betonten, dass es nicht an den Unternehmen liege, dass insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen stocke. Alle Unternehmen seien hierzu willens und in der Lage. Die RWE AG etwa investiere bereits jetzt über 90 Prozent ihrer Ausgaben in erneuerbare Technologien – den Großteil davon aktuell allerdings im Ausland. Der Ausbau sowie der ebenfalls erforderliche Netzausbau dauere aufgrund überlanger und komplizierter behördlicher Genehmigungsverfahren schlicht zu lange und es bestehe zu wenig Planungssicherheit für die Unternehmen und Investoren. Hier müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen kurzfristig angepasst und zudem zwischen den einzelnen Bundesländern möglichst vereinheitlicht werden.

Übereinstimmend wurde zudem die Auffassung vertreten, dass die Energiewende nur dann zu schaffen sei, wenn die Gesellschaft als Ganzes von dieser überzeugt sei und sie auch mittrage. Nur so könne es verhindert werden, dass – wie es zur Zeit noch häufig der Fall ist – bereits angestoßene Projekte durch diverse Klageverfahren noch weiter verzögert würden. Klar sei aber auch, dass der Industriestandort Deutschland und die damit verbundenen Arbeitsplätze unter allen Umständen zu halten sei. Darüber hinaus müsse man sich bewusst sein, dass es auch darum gehe, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Denn neben dem Ausstieg aus der Kohleverstromung gehe es – bei immer weiter ansteigendem Strombedarf, insbesondere der Chemieindustrie, – parallel darum, auch den Ausstieg aus der Kernenergie zu bewältigen.

Folien der Redner