Energie braucht
EXPERTISE

Wir kombinieren herausragende juristische Beratung und wertvolle Erfahrungen aus führenden Positionen in der Energiewirtschaft mit einer transparenten, schlanken Struktur.

Kontakt

Team

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile


Beratung von Dr. Peter Rosin

Rosin Büdenbender


Wir sind Spezialisten und das aus gutem Grund. Die Energiewirtschaft ist ein faszinierender und äußerst vielschichtiger Wirtschaftsbereich mit komplexen Rechtsfragen. Herausragende Rechtsberatung in diesem Sektor erfordert Fachkenntnis, jahrzehntelange Erfahrung und die tägliche Begeisterung, sich für das Anliegen der Mandanten einzusetzen.

Rosin Büdenbender ist so aufgestellt, dass nichts von der eigentlichen Aufgabe ablenkt. Wir bieten Beratung auf höchstem juristischen Niveau, ergänzt durch langjährige Erfahrungen in Spitzenpositionen als Vorstand, Rechtsabteilungsleiter, Universitätsprofessor und Großkanzleipartner. All dieses in einer transparenten, schlanken Struktur: Die Wege sind kurz, der Kontakt ist vertraut und persönlich, die Partner arbeiten seit Jahren im Team. Wir nennen es: Konzentration auf das Wesentliche.

Über uns

Wie wir arbeiten


Juristische Beratung in der Energiewirtschaft ist Vertrauenssache. Wir begleiten viele unserer Mandanten schon seit Jahrzehnten; das vielfach entstandene enge Verhältnis baut auf fachlicher Expertise, vielschichtigem Branchenwissen und der Tatsache, dass der Umgang bei uns immer offen und persönlich ist.

Haltung und Expertise

Haltung und Expertise

Wir beraten mit Überzeugung und Spaß an der Sache. Im Vordergrund steht das Interesse unserer Mandanten. Als Interessenvertreter geben wir eine aufrichtige Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und zu allen denkbaren Fragen. Prägend ist für uns ein praxis- und lösungsorientierter Ansatz. Die juristische Expertise unserer Partner ist in der Branche bekannt; wir können auf umfangreiche Fachkenntnis und auf zahlreiche Erfahrungen bauen, die wir bei großen und kleinen Mandanten und Mandaten, sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene, sammeln durften. Gerne sind wir auch strategischer Partner.

Haltung und Expertise

Kontext und Know-How

Wir sind Anwälte, aber wir haben auch schon auf der anderen Seite des Schreibtisches gesessen. Wir kennen viele Energieunternehmen von innen und sind vertraut mit unternehmensinternen und institutionellen Strukturen. Wir verstehen die strategischen Anforderungen, die Herausforderungen und die Wechselwirkungen zwischen Energieunternehmen, Politik und Gesellschaft. Dieses Know-How hilft bei der Einordnung eines Mandats, bei der Erarbeitung von Strategien und Vertragswerken, bei Unternehmenstransaktionen und schließlich auch bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten.

Transparenz und Sympathie

Transparenz und Sympathie

Es wird immer wieder unterschätzt, wie wichtig eine gute persönliche Ebene zwischen Rechtsberater und Mandant ist. Dazu gehört nicht nur gegenseitige Sympathie, sondern auch Transparenz und Offenheit in allen Fragen von Auftrag und Umsetzung. Und schließlich: Mandate sind oft mittel- bis langfristig angelegt. Da kann es bei allem fachlichen Anspruch und inhaltlicher Diskussion helfen, immer einen Blick für die Lage und die Situation des anderen zu haben und auch über alltägliche Dinge sprechen zu können.

Kompetenzen

Umfassender Überblick,
detailliertes Wissen,
höchster Anspruch.


Expertise für die Energiewirtschaft kommt nur mit Wissen und Erfahrung. Ein Rechtsgebiet, das nicht erst seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 anspruchsvoll ist und das durch stetigen Wandel, beständig neue Fragestellungen und immer neue Gesetzesregelungen weiter an Komplexität gewinnt. Und das in der Mitte gesellschaftspolitischer Diskussionen und Auseinandersetzungen steht. In der Energiewirtschaft gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Themen und Beratungsfeldern; es braucht den weiten Blick ebenso wie das Auge fürs Detail, um wirklich gut und rechtssicher beraten zu können. Technisches und wirtschaftliches Verständnis als Basis für eine zutreffende Anwendung des Energierechts sind unverzichtbar. Dies alles bieten wir.

Unsere Expertise im Energierecht umfasst alle aktuellen Rechtsfragen, die Bewältigung strategischer Herausforderungen und juristischer Gestaltungsaufgaben, denen sich die vielen Marktteilnehmer (vom Anlagenbetreiber über den Netzbetreiber bis zum Energieversorger) heutzutage gegenübersehen. Das umfasst u.a. Fragen der Errichtung und des Betriebes von Stromerzeugungsanlagen, das Recht der Erneuerbaren Energien, der Regulierung im Bereich Strom und Gas, Rechtsfragen mit Bezug zur Fernwärme- und Wasserversorgung, es betrifft Aufgabenstellungen im Wettbewerbs- und Kartell-/Vergaberecht, Herausforderungen im Energiehandel und im Energievertrieb, im Klimaschutz und der Mobilität der Zukunft.

In all diesen Bereichen decken unsere Leistungen das gesamte Spektrum ab: von der strategischen Beratung, über die Vertragsgestaltung sowie die Transaktionsbegleitung und die Begutachtung komplexer Rechtsfragen bis hin zur anwaltlichen Vertretung im Vorfeld von und in (Schieds)Gerichtsverfahren.

Wichtig ist: Wir verstehen juristische Beratung nicht als isolierte Aufgabe, sondern binden die rechtliche Fragestellung immer in strategische Überlegungen und den politischen Kontext ein - es ist unser Anliegen, unseren Mandanten zum Erfolg zu verhelfen.

Kompetenzen

Unsere Themen und Beratungsfelder

Regulierung Strom und Gas

Regulierung der Netzentgelte Strom und Gas nach Anreizregulierungsverordnung - ARegV- und Netzentgeltverordnungen (StromNEV, GasNEV), Regulierung des Netzanschlusses und -zugangs, Entflechtung, Fragen der Kraftwerksregulierung (vorläufige und endgültige Stilllegung, Redispatch), § 28a EnWG-Genehmigungen

Wettbewerbs- und Kartellrecht/ Vergaberecht

Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht (vor allem Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht über Marktmacht und Fusionskontrolle), Vertriebskartellrecht

M&A und Gesellschaftsrecht

Unternehmens- und Beteiligungskäufe, Infrastrukturtransaktionen, Gründung von Projektgesellschaften, Joint Ventures, Fusionskontrollrecht

Recht der erneuerbaren Energien, KWKG

EEG, KWKG, Kraftwerksprojekte, Fördersysteme nach deutschem und europäischem Recht, Eigenversorgungsmodelle, grüner Wasserstoff

Wasserstoff

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Umstellung vorhandener (Netz)Infrastruktur und Regulierung reiner Wasserstoffnetze, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Elektrolyse, Import, Zertifizierung und Einsatz in den Verbrauchssektoren (Industrie, Transport, Verkehr und Wärme), Förderfragen

Energievertrieb

Strom und Gaslieferverträge für die Belieferung von Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden, Fernwärmeversorgung, daten- und onlinebasierte Geschäftsfelder und Produkte, Contracting, Preisanpassungen in Langfristverträgen

Energiegroßhandel

Handelsrahmenverträge für Strom, Gas, Steinkohle, Emissionszertifikate, energiebezogenes Kapitalmarktaufsichtsrecht (WpHG, KWG, REMIT, EMIR), Emissionshandelsrecht

Konzessionsrecht

Konzessionsverträge, Konzessionsabgabenrecht, Regulierung Netzübergänge, Gestattungsverträge für Fernwärme

E-Mobility

Beratung bei Produktentwicklung im Bereich Elektromobilität, Verträge über Ladeinfrastruktur (u.a. Verkauf, Leasing, Wartung, Errichtung, Betrieb), Verträge zu E-Mobilitätsdienstleistungen (z. B. E-Roaming)

Klimaschutz

Ausstieg aus der Kohleverstromung, Emissionszertifikatehandel, Climate Litigation, Energieeffizienz, Speicher, Smart Cities, Smart Metering

Atomrecht

Stilllegung, Entsorgung, Endlagerung, Strahlenschutzrecht

Telekommunikation und Breitbandausbau

(Geförderter) Breitbandausbau, Fördermittelverfahren und Zuwendungsverträge, Gestattungsverträge, TK-Vertriebsverträge bzw. AGB, Signallieferverträge

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Erdwärme: NRW-Förderprogramm

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Am 8. April 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen einen Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Nach dem Willen der Landesregierung soll bis zum Jahr 2045 ein Anteil von 15 bis 20 Prozent am Wärmebedarf durch Geothermie gedeckt werden. Dies bedeutet eine Wärmeerzeugung aus Geothermie in Höhe von 24,1 – 33,1 […]

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